WBF Wien – Neue Sanierungsverordnung mit 06.06.2018

Mit dem LGBl. Nr. 33/2018 ist am 06.06.2018 für das Land Wien eine neue Sanierungsverordnung in Kraft getreten. Dies bringt auch einige Änderungen in ArchiPHYSIK mit sich.

WBF Wien - Neue Sanierungverordnung 2018

Änderungen auf dem standardisierten Ergebnisblatt für den wohnfonds_wien:

Zum Einen wird das Niedrigenergiegebäude (NEG) durch das Niedrigstenergiegebäude (nstEG) ersetzt. Dementsprechend ändert sich auch die Formel dazu: 10 x (1+3/lc) – füher NEG: 17 x (1+2,5/lc).

Zum Anderen wird der HWBRK ersetzt durch den HWBRef,RK gemäß OIB-RL6 aus 2015 (dies hat unter Anderem zur Folge, dass Lüftungsanlagen nicht mehr berücksichtigt werden!)

Änderung der Förderstufen in der Sanierung:

Des Weiteren wurden die Förderstufen angepasst (von 5 auf 4 reduziert) – in ArchiPHYSIK in der HWB/KB Maske unter HWB WBF zu finden.

Achtung: wird eine Fördervariante mit Nachweis über den fGEE gewählt, so ist daneben nach wie vor ein „milderer“ HWB WBF von maximal 2,15 x HWB – Niedrigstenergiegebäude (früher 1,37 x NEG) einzuhalten!

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