WBF Tirol 2017 – Fragen und Antworten zum Nachweis

Die Wohnbauförderung Tirol 2017 wirft in der Anwendung so mache Detailfrage auf. Einen Teil der Fragen und Antworten zum Nachweis mit dem Energieausweis wollen wir hier weitergeben.

  • Welche Heizsystem sind erlaubt? Einige werden nicht explizit aufgeführt.
  • Welche HWB Anforderung gilt bei einer bivalenten Wärmepumpe mit Gaskessel
  • Wärmepumpen-Referenzsystem Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen

Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Fachbereichsleiter Technik am 18. Oktober 2017

Welche Heizsystem sind erlaubt (Fernwärme, Infrarotpanele, Luftheizungen mit e-Heizregister sind nicht explizit erwähnt)

Standardmäßig erlaubt sind:

  • Biomasse
    • Pellets
    • Hackgut
    • Stückholz mit mind. 1.000 Liter Puffer
  • Wärmepumpe
    • Wasser
    • Erdreich
    • Luft
  • Fernwärme
    • Erneuerbare Energie mind. 80%
    • Kraft-Wärme-Kopplung
    • Abwärme
  • Gas-Brennwertgerät mit (Solar oder PV oder Komfortlüftungsanlage mit WRG) unter Einhaltung des strengeren HWBRef,RK: 10 x (1 + 3,0 / ℓc). In diesem Fall ist der Nachweisweg fGEE nicht möglich!

Alle anderen Systeme müssen Nachweis als „andere Technologien und Energieversorgungssysteme, soweit diese im Vergleich zu den in lit. b, c bzw. d angeführten Systemen zu geringeren Treibhausgasemissionen führen“ erbringen.

Grundsätzlich gilt, dass die Anforderungen an die Bauordnung (TBO 2011 und TBV 2016 jeweils in der gültigen Fassung) eingehalten werden müssen!

Siehe WBF-RL 1.10.2017 Pkt. 1.3.16 und 2.1.3, sowie WS-RL 1.10.2017 Pkt. 1.3.8 und 2.3.3

Welche HWB Anforderung gilt bei einer bivalenten Wärmepumpe mit Gaskessel?

In diesem Fall handelt es sich um „andere Technologien u Energieversorgungssysteme“ und ist derzeit einer Einzelfallprüfung zu unterziehen!

Wärmepumpen-Referenzsystem Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen

Beim Nachweis von hocheffizienten alternativen Systemen könnte sich der Antragsteller selbst ein Wärmepumpen-Referenzsystem mit einem beliebigen Produkt aus der GET-Datenbank zusammenstellen. Ist der resultierende CO2 Wert dieser Anlage dann um 30% zu reduzieren um den Vergleichswert zu erhalten?

Die Nachweisführung ist immer mit der Abteilung WBF abzustimmen.

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