Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen

Gemäß der Salzburger Bautechnikverordnung (S.BTV) werden für sonstige energieverbrauchende Gebäude keine Anforderungen an den Primärenergieindikator (Pi) gestellt und es werden auch keine Energie-Bilanzen benötigt.

Gebäude dieser Kategorie haben aber, wenn sie grösser als 1.000 m² (BGF) sind, eine Anforderung an die Eigenerzeugung von Strom, welche über Photovoltaik-Anlagen erreicht werden kann.

Salzburg. Eigenerzeugung vom Strom nachweisen. Photo by Angie Warren on Unsplash

Energiemenge aus PV Anlagen

Bei an ZEUS übermittelten Energieausweisen, werden solche Gebäude durch die internen Prüfungen grundsätzlich negativ geprüft, wenn keine Energiemenge aus PV-Anlagen übergeben wird.

ArchiPHYSIK 16 übergibt diese Daten an ZEUS, wenn im Projekt eine Photovoltaikanlage definiert und das Nutzungsprofil Sonstige Gebäude gewählt ist.

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