Anforderungen in der OIB RL6 2019

Ein kleiner (komprimierter) Überblick über die Änderungen der Anforderungen in der OIB RL6 :2019 für den Nachweis in einer Ernergieausweis Berechnung. Die vollständigen und detaillierten Angaben sind in der Richtline 6 auf der OIB Website zu finden.

Gebäudearten für die ein Energieausweis notwendig ist:

Die Erfüllung der Anforderungen wird für das Referenzklima dargestellt.

Für frei stehende Gebäude und Gebäudeteile mit einer konditionierten Netto-Grundfläche von weniger als 50 m2 gelten bei Neubau und Renovierung nur die Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile (U-Werte).

Wohngebäude (WG)

Nachweis über den Endenergiebedarf
Nachweis Wohngebäude über Endenergiebedarf RL6 2019
Nachweis über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor
Nachweis Wohngebäude über fGEE RL6 2019

Nicht-Wohngebäude (NWG)

Nachweis über den Endenergiebedarf
Nachweis Nicht-Wohngebäude über Endenergiebedarf RL6 2019
Nachweis über den Gesamtenergieeffizienz-Faktor
Nachweis Nicht-Wohngebäude über fGEE RL6 2019

Sonstige Energie verbrauchende Gebäude (SKG)

Die Gebäudekategorie 13 behandelt Sonstige konditionierte Gebäude.

Es gelten die U-Wert-Anforderungen sowohl für Neubau als auch für Sanierung.

Bei Fenstern, Fenstertüren und verglasten Türen darf aus funktionalen Gründen (z.B. Schnelllauftore, automatische Glasschiebeeingangstüren, Karusselltüren)
in begründeten Fällen der angegebene U-Wert überschritten werden.

Werden diese Gebäude auf eine Innentemperatur von weniger als 16 °C beheizt,
dürfen die Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile um 50 % überschritten werden.

Sommerlicher Wärmeschutz

Der sommerliche Wärmeschutz gilt auch dann als eingehalten, wenn für die kritischste Nutzungseinheit kein außeninduzierter Kühlbedarf (KB*) vorhanden ist.

Niedrigstenergiegebäude

Gebäude, für die in besonderen und begründeten Fällen eine Kosten-Nutzen-Analyse
über die wirtschaftliche Lebensdauer des betreffenden Gebäudes negativ ausfällt, sind ausgenommen.

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