Bildungsfreibetrag
Mit Wirkung ab dem Jahr 2002 wurde der Bildungsfreibetrag von 9% auf 20% erhöht. Dieser kann für Aus- und Fortbildungskosten geltend gemacht werden. Wer sich also für ArchiPHYSIK-Kurse anmeldet, kann diese steuerlich absetzen. In der höchsten Steuerklasse fallen gar nur 40% der Weiterbildungskosten an. Teilnehmer sparen bis zu € 738.
Bis Ende 2002 konnten nur Aus- und Fortbildungskosten, die dem Arbeitgeber von einer Aus- bzw. Fortbildungseinrichtung in Rechnung gestellt wurden, angesetzt werden. Als solche Forschungs- und Bildungseinrichtungen gelten Bildungseinrichtungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts (öffentliche Schulen und Universitäten), sowie Unternehmen, deren Geschäftsgegenstand im Wesentlichen der Aus- und Fortbildung dienen (z. B. Fachhochschule, Wifi, Volkshochschule, BFI, private Bildungshäuser).
Ab 2003 dürfen auch Fort- und Ausbildungskosten innerbetrieblicher Fort- und Ausbildungseinrichtungen - dazu zählen ArchiPHYSIK-Kurse - bis zu einem Tageswert von höchstens € 2.000 der Bemessungsgrundlage zugerechnet werden und ebenfalls mit 20% als Bildungsfreibetrag angesetzt werden. Der Bildungsfreibetrag wirkt ausgabeerhöhend und vermindert somit den steuerlichen Gewinn.
