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 25.Februar, 2013

Änderungen Burgenländische Bauverordnung

Ab 08. Februar 2013 gilt im Burgenland eine geänderte Bauverordnung, welche die “neue” OIBRL6 in Kraft setzt. Bei der Gelegenheit wurden auch die Anforderungswerte im Energieausweis angepasst.

Vorarlberg und das Burgenland bleiben weiterhin Länder, welche die allgemeinen Anforderungen in der Richtlinie in ihren Landesregelungen eigenständig definieren.

Die gesamte Rechtsvorschrift für Burgenländische Bauverordnung 2008, Fassung vom 25. Februar 2013 finden Sie hier >> Landesrecht Burgenland <<

>> Screenshot Änderungen <<

Bildnachweis: Frank Eckgold